Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor kurzem Werbung von ihnen bekommen. Ich weise darauf hin, dass laut §7 UWG geschäftliche Handlungen durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird unzulässig sind. Desweiteren führt §7 Abs. 1 UWG explizit auf: "Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.".
Ich kann mich nicht daran erinnern ihnen gegenüber den Wunsch geäußert zu haben von ihnen Werbung zu bekommen. Ich weise sie hiermit explizit darauf hin, dass ich dies nicht wünsche!

Mit freundlichen Grüßen
<Name>